Allgemeine Geschäftsbedingungen – Arbeitnehmerüberlassung
Stand 05.2018
1. Soweit keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten ausschließlich unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Nach Art. 1 § 12 Abs. 1 AÜG bedarf der Vertrag zwischen dem Kunden und US Personal-Service der Schriftform. Nebenabsprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Von unseren Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden, gelten als widersprochen und ausgeschlossen.
3. Außergewöhnliche Umstände (z.B. Streik) berechtigen US Personal-Service, einen erteilten Auftrag zeitlich zu verschieben oder von einem Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzleistungen sind ausgeschlossen. Bei Krankheit eines Arbeitnehmers besteht keine Verpflichtung zur Ersatzgestellung.
4. Überlassene Arbeitnehmer sind nicht zum Inkasso berechtigt. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung dürfen sie nicht mit dem Umgang von Geld und anderen Zahlungsmitteln beauftragt werden. Sie dürfen keine Vorschüsse oder Zahlungen in Empfang nehmen.
5. Überlassene Arbeitnehmer werden voll in den Kundenbetrieb integriert und unterstehen den Weisungen und der Aufsicht des Kunden. US Personal-Service haftet dem Kunden nur, wenn sie bei der Auswahl der überlassenen Arbeitnehmer nicht die erforderliche Sorgfalt beachtet hat (Auswahlverschulden).
Bei Umsetzungen von überlassenden Arbeitnehmern und auch bei Änderungen ihrer Tätigkeit im Entleihbetrieb, hat eine Meldung an den Verleiher zu erfolgen.
6. Arbeitschutzgesetze
Bei Arbeitsunfällen der überlassenen Arbeitnehmer ist der Kunde verpflichtet, den Unfall der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG), Massaquoipassage 1, 22305 Hamburg und seinem Versicherungsträger zu melden. Eine weitere Kopie der Anzeige ist an US Personal-Service, zur Erfüllung ihrer Anzeigepflicht gegenüber der VBG, zu senden.
Der Kunde versichert, dass er Mehrarbeit nur anordnen und dulden wird, soweit dies für seinen Betrieb nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zulässig ist. Eine eventuell behördliche Zulassung zur Mehrarbeit ist von ihm zu beschaffen.
Der Kunde verpflichtet sich außerdem, außergewöhnliche Fälle zur Mehrarbeit (lt. ArbZG) US Personal-Service unverzüglich bekannt zu geben.
Der Kunde hat die für die jeweilige Tätigkeit des Arbeitnehmers geltende Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln einzuhalten, die Arbeitnehmer über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor der Beschäftigung zu unterweisen, sowie den Arbeitnehmern die erforderliche persönliche und spezifische Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Arbeitnehmer einer eventuell anstehenden arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung kostenlos zuzuführen und US Personal-Service Kopien der ärztlichen Bescheinigung zu überlassen.
Der Kunde räumt US Personal-Service oder einer von ihr bevollmächtigten Person ein Zutrittsrecht zum jeweiligen Beschäftigungsort der Arbeitnehmer ein, damit sich US Personal-Service von der Einhaltung der Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften überzeugen kann.
Der Kunde verpflichtet sich, den Arbeitnehmern die Einrichtungen und Maßnahmen zur Ersten Hilfe nach den Bestimmungen der UVV (BGV A1) am Tätigkeitsort zur Verfügung zu stellen.
7. Soweit der Kunde gegen die ihm nach dem Vertrag und den allgemeinen Geschäftsbedingungen obliegenden Verpflichtungen verstößt, ist er US Personal-Service zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet. Das Recht von US Personal-Service, in diesen Fällen den Vertrag zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.
8. Die vereinbarten Stundensätze basieren auf den zur Zeit gültigen gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen und Vergütungen. Sollten kostenerhöhende Änderungen dieser Bestimmungen erfolgen, behält sich US Personal-Service eine entsprechende Angleichung ihrer Sätze vor.
9. Der Kunde verpflichtet sich, jeweils am letzten Arbeitstag einer jeden Kalenderwoche, zwecks Berechnung den Arbeitnehmern auf den vorgelegten Stundenzetteln durch Unterschrift die Stunden zu bescheinigen, die sie zur Arbeitsleistung anwesend waren. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so gelten die von den Arbeitnehmern selbst aufgeschriebenen Stunden. Nachweisbar begründete Einwendungen gegen die Stundenzahl sind nur innerhalb einer Woche nach Rechnungseingang möglich. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der effektiv geleisteten Arbeitsstunden, wobei mindestens die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit des Kunden abzurechnen ist.
10. Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jegliche Abzüge.
Sollte das Zahlungsziel um 8 Tage überschritten werden, haben wir das Recht, den Vertag fristlos zu kündigen.
11. Der Kunde verpflichtet sich hiermit bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung, die in Bezug auf Mitarbeiter der US Personal- Service GmbH gespeichert werden, nach den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz zu verfahren.
12. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Köln, dies gilt ausdrücklich auch für Streitigkeiten in Urkunden-, Wechsel- und Scheckverfahren.